Offensichtlich wird – sofern uns der SPD-Altersdurchschnitt nicht Lügen straft – Deutschland eine neue Bundesregierung, bestehend aus CDU, SPD und CSU haben. Wir haben versucht zügig die relevanten Themen aus Sicht der Behindertenpolitik zusammenzutragen und erste kurze Kommentare unsererseits einzufügen. Für Anmerkungen und Hinweise zu fehlenden Punkte wären wir sehr dankbar. Disclaimer: Wir haben hier nur aufgelistet was sich im Koalitionsvertrag wiederfindet und nicht, was darin fehlt – was eine Menge wäre.

// Stand: 07.02.18 – 15:20 Uhr; Dank an Raul und Constantin für das Zusammentragen. Der Koalitionsvertrag ist hier abrufbar.

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Kinder und Jugendliche:

  • Erhöhtes Kindergeld um 25€: Dies wird auch auf Eltern zutreffen, deren behindertes Kind über 25 Jahre alt ist und außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. (Zeile 311) 
  • Es soll eine Gesetzesinitiative zum Kinder- und Jugendhilferecht geben. Dies ist höchst relevant für Kinder mit Behinderungen, insbesonderen sogenannten psychischen “Auffälligkeiten”. Zuvor soll es mit der Behindertenhilfe abgestimmt werden. Behindertenhilfe = Anbieter, nicht Betroffene!
    “Im Vorfeld einer Gesetzesinitiative werden wir einen breiten Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen führen.“ (Zeile 831)

Bildung:

  • “Mit der Investitionsoffensive Schule und dem Digitalpakt Schule tragen wir auch zur inklusiven Bildung bei. In der Bildungsforschung soll die inklusive Bildung entlang der gesamten Bildungsbiographie zu einem Schwerpunkt gemacht werden.
    Weitere Schwerpunkte in der Bildungsforschung sollen bei der Qualitätsverbesserung des Unterrichts, der Digitalisierung, der sozialen Integration und dem Abbau von Bildungsbarrieren liegen.” (Zeile 1197)
    Was genau dies bedeuten soll, erschließt sich nicht sofort.
  • “Die assistierte Ausbildung, bei der neben den Jugendlichen auch Eltern, Schulen und Unternehmen unterstützt werden, wollen wir bundesweit ausbauen. Gleichzeitig wollen wir das Instrument der ausbildungsbegleitenden Hilfen stärken, um so Unterstützung bei Lernschwierigkeiten oder bei Problemen im sozialen Umfeld zu ermöglichen. “ (Zeile 1285)
  • “Die Qualitätsoffensive Lehrerbildung von Bund und Ländern wollen wir fortsetzen und um die Schwerpunkte Digitalisierung und Lehrerinnen- und Lehrerausbildung für die beruflichen Schulen erweitern. “ (Zeile 1352)
    Hier wäre eine verstärkte Qualitätsoffensive hinsichtlich der Lehrerausbildung im Bereich Inklusion mindestens genauso wichtig gewesen.

 

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:

  • “Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen unserer Gesellschaft. Mit dem Bundesteilhabegesetz haben wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention getan. Seine Umsetzung werden wir in den kommenden Jahren intensiv begleiten und gleichzeitig die Teilhabe weiter fördern.” (Zeile 4331)
  • “Wir prüfen die Einführung eines Budgets für Ausbildung. Wir wollen zudem die Assistierte Ausbildung um zwei Jahre verlängern und weiterentwickeln. Darüber hinaus wollen wir gemeinsam mit den Akteuren der Arbeitsmarktpolitik klären, wie Teilqualifizierungen einen Beitrag leisten können, auch Menschen mit Beeinträchtigungen, die als nicht ausbildungsfähig gelten, einen schrittweisen Einstieg in eine anerkannte Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz (BBIG) oder § 42m Handwerksordnung (HwO) zu ermöglichen. Inklusionsbetriebe werden wir weiter fördern. Wir wollen die Werkstätten für behinderte Menschen unterstützen, ihr Profil entsprechend neuer Anforderungen weiterzuentwickeln und dem Wunsch der Menschen mit Behinderungen nach Selbstbestimmung Rechnung zu tragen.” (Zeile 4338)
    Gute Entwicklung, da bisher das Budget für Arbeit nicht für die Ausbildung ausgelegt ist.
  • “Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit werden wir die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen genau analysieren und passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln. Wir wollen die Meldepflicht an die Arbeitsagenturen für offene Stellen im öffentlichen Dienst, die von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt waren, wiedereinführen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir stärken. Für alle Menschen mit Behinderungen, ob im allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Werkstätten beschäftigt, wollen wir den vollen Zugang zu medizinisch-beruflicher Rehabilitation verbessern. Wir sehen dabei insbesondere für Menschen mit psychischer Erkrankung einen Nachholbedarf.” (Zeile 4349)
  • “Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir durch eine Weiterführung der Finanzierung verlässlich schützen” (Zeile 4380)
    Damit sollte eine Finanzierung auch über die jetzige Periode hinaus sichergestellt sein. Positiv!
  • “Menschen mit Behinderungen werden besonders häufig Opfer von Gewalt in unterschiedlichster Form. Wir wollen die Aufklärung und Stärkung der Menschen fördern sowie Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen und eine Verbesserung der Unterbringungsmöglichkeiten nach Übergriffen, z. B. in barrierefreien oder mit speziell geschultem Personal besetzten Frauenhäusern.” (Zeile 4390)

 

Pflege:

  • “Kranke, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen müssen auf die Solidarität der Gesellschaft vertrauen können. Wir werden sicherstellen, dass alle auch zukünftig eine gute, flächendeckende medizinische und pflegerische Versorgung von Beginn bis zum Ende ihres Lebens erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen und Wohnort.” (Zeile 4419)
    Hier ist nur von Einkommen die Rede! Dies macht zwar durchaus Sinn für “gewöhnliche” Pflegebedürftige im Alter, nicht aber für Menschen mit Behinderungen. Sollte aber tatsächlich die gesamte Einkommenabhängigkeit – zumindest in der Pflege (nicht Eingliederungshilfe!) fallen, wäre dies ebenfalls positiv.
  • “Um Angehörige besser zu unterstützen, gehören insbesondere Angebote in der  Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages- und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur. Wir wollen die o. g. Leistungen, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen, das flexibel in Anspruch genommen werden kann. Damit können wir erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten. Wir werden die Angebote für eine verlässliche Kurzzeitpflege stärken, indem wir eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen. Um die Situation pflegender Angehöriger zu verbessern, werden sie einen Anspruch auf medizinisch erforderliche Rehabilitationsleistung nach ärztlicher Verordnung erhalten.” (Zeile 4475)

 

Gesundheit:

  • “Wir werden die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung stärken, deren Unabhängigkeit gewährleisten und für bundesweit einheitliche und verbindliche Regelungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung Sorge tragen.” (Zeile 4577)

 

Steuer:

  • “Wir prüfen zudem eine Anpassung der pauschalen Steuerfreibeträge für Menschen mit einer Behinderung.”  (Zeile 2433)

 

Barrierefreiheit:

  • “Wir stärken die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen: Investitionen in Ausbau der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und allen Bereichen des Alltags.” (Zeile 494)
  • “Wir wollen behinderungsgerechten, barrierefreien Wohnungsbau und barrierefreie Mobilität fördern, damit Menschen mit Behinderungen eine Wahl haben, wo und wie sie leben wollen. Wir wollen darüber hinaus Initiativen zu mehr Barrierefreiheit in Entwurf Städten und Gemeinden stärken. Wir wollen Anreize auch durch Förderprogramme zur Verbesserung der Barrierefreiheit in den Kommunen setzen (z. B. Einsatz leichter Sprache und Gebärdendolmetscher, mobile sanitäre Anlagen, barrierefreie Veranstaltungen). Im Rahmen der Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) werden wir prüfen, wie Private, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, angemessene Vorkehrungen umsetzen können.
    Ein erster Schritt wird den Gesundheitssektor betreffen. Die Digitalisierung eröffnet neue Teilhabechancen insbesondere für sinnesbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen. Hier wollen wir einen Schwerpunkt im Nationalen Aktionsplan setzen.” (Zeile 4360)
    Leider wird nur von einem Prüfauftrag für die Privatwirtschaft gesprochen und auch nur dann für jene Dienstleistungen, die für die Allgemeinheit erbracht werden. Dies ist eine riesen Enttäuschung und muss kritisch von der Behindertenbewegung begleitet werden.

 

Medien:

  • “Wir werden darauf hinwirken, dass die Produzenten der Medien ihren Verpflichtungen nachkommen, zugängliche und barrierefreie Angebote in Film, Fernsehen und Print anzubieten. Dabei haben die öffentlichen Medien eine Vorbildfunktion.” (Zeile 4375)
    Leider keine konkrete Maßnahme. Schwach!
  • “Den Vertrag von Marrakesch zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen setzen wir zügig um.” (Zeile 6224)

 

Arbeit:

  • “Gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit werden wir die Ursachen der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen genau analysieren und passgenaue Unterstützungsangebote entwickeln. Wir wollen die Meldepflicht an die Arbeitsagenturen für offene Stellen im öffentlichen Dienst, die von einem Menschen mit Schwerbehinderung besetzt waren, wiedereinführen. Das betriebliche Eingliederungsmanagement wollen wir stärken. Für alle Menschen mit Behinderungen, ob im allgemeinen Arbeitsmarkt oder in Werkstätten beschäftigt, wollen wir den vollen Zugang zu medizinisch-beruflicher Rehabilitation verbessern. Wir sehen dabei insbesondere für Menschen mit psychischer Erkrankung einen Nachholbedarf.” (Zeile 4349)
  • “Deutschland soll zu einem führenden Markt für Assistenzsysteme werden, die Inklusion ermöglichen sowie lern- und gesundheitsförderlich sind. Daher wird ein Anwendungsprogramm „Assistenzsysteme für kleine und mittlere Unternehmen“ aufgelegt.”  (Zeile 1833)
    Erstmals wird im Koalitionsvertrag überhaupt von Assistenzsystemen im Zusammenhang mit Inklusion gesprochen. Offensichtlich sind hiermit aber nur Assistenzmodelle im Zusammenhang mit Arbeit gemeint und die persönliche Assistenz (PA).

 

Ehrenamt:

  • “Den Zugang für Menschen mit Behinderungen und für Benachteiligte wollen wir in den Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst ausweiten.” (Zeile 5557)

 

Sport:

  • “Wir wissen um die überragende Bedeutung des Sports gerade für die Integration, die Inklusion und den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Der Sport erhält auf grund seiner gesellschaftlichen Kraft auch in Zukunft unsere Unterstützung, sowohl im Breiten- wie auch im Leistungssport.” (Zeile 6406)
  • “Sport leistet einen wichtigen gesamtgesellschaftlichen Beitrag, er verbindet Menschen mit und ohne Behinderung und trägt dazu bei, Barrieren und Vorurteile abzubauen. Bei jeder von Deutschland unterstützten Bewerbung um Austragung olympischer und paralympischer Spiele sowie anderer internationaler Sportveranstaltungen soll der paralympische Sport gleichberechtigt berücksichtigt und gefördert werden.” (Zeile 6440)

 

Wahlen:

  • “Unser Ziel ist ein inklusives Wahlrecht für alle. Wir werden den Wahlrechtsausschluss von Menschen, die sich durch eine Vollbetreuung unterstützen lassen, beenden. Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, in seinen aktuellen Beratungen zu Änderungen am Wahlrecht, dieses Thema entsprechend umzusetzen.” (Zeile 4384)
    Wird Zeit …

 

Verkehr:

  • “Wir wollen deshalb für alle Menschen in Deutschland eine moderne, saubere, barrierefreie und bezahlbare Mobilität organisieren und dabei die gesellschaftlichen Herausforderungen, wie den demografischen Wandel, die Urbanisierung, Anbindung  ländlicher Räume und Globalisierung, meistern.” (Zeile 3359)
  • “Wir werden uns im Mobilitätsbereich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientieren. Der Bund begleitet den Prozess zum barrierefreien ÖPNV bis 2022.” (Zeile 3637)
    Leider nur ein begleitender Prozess ohne weitere Aussagekraft über tatsächliche Maßnahmen.

 

Kulturelle Bildung

  • “Wir wollen ein gesamtstaatliches Bündnis für kulturelle Bildung und Vermittlung so wie Medienkompetenz schließen, um den Zugang zu Kunst, Kultur, Bildung und Medien zu stärken. Kulturelle Bildung hat eine überragende Bedeutung für die individuelle Persönlichkeitsentfaltung wie auch für das Selbstverständnis und die Teilhabe an  unserer Gesellschaft. Kulturelle Bildung ist auch ein Schlüsselfaktor der Integration,  sie erschließt den Zugang zum gesellschaftlichen Leben. Wir wollen ein gesamtstaatliches Bündnis der inklusiven kulturellen Bildung. Dieses wollen wir mit anderen bestehenden Initiativen zur kulturellen Bildung, wie etwa dem Preis für kulturelle Bildung, wo es sinnvoll ist, bündeln und stärken. Um jedem von Kindesbeinen an Zugang zu kulturellen Angeboten zu ermöglichen, unterstützen wir mit Bundesmitteln die Initiative „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ mit außerschulischen Angeboten wie Vorlesepaten, Theatern, Musikschulen oder Bibliotheken. Die Mittel für kulturelle Bildung im Kinder- und Jugendplan des Bundes, für das Freiwillige Soziale Jahr Kultur, den Bundes- und den internationalen Freiwilligendienst „Kulturweit“ wollen wir verstärken.” (Zeile 7936)

 

Wohnen:

  • “Der soziale Wohnungsbau muss mindestens auf heutigem Niveau und langfristig  verstetigt werden. Dafür ist es erforderlich, dass der Bund auch in Zukunft gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung übernehmen kann. Falls erforderlich wird dazu eine Grundgesetzänderung vorgenommen. Ungeachtet dessen werden wir in den Jahren 2020/2021 mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zweckgebunden bereitstellen.” (Zeile 5140)
  • “Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen benötigen barrierefreie und barrierearme Wohnungen und ein Wohnumfeld, in dem sie möglichst lange selbstbestimmt leben können. Deshalb wollen wir das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ verstetigen. Zugleich wollen wir die Wiedereinführung der Kreditvariante des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ mit Bundesmitteln ebenso prüfen wie eine finanzielle Unterstützung des KfW-Programms „Barrierearme Stadt“.” (Zeile 5181)
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