Die Antworten der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion sind an Ignoranz der Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind, nicht zu überbieten.

Es ist durchaus zynisch, in Anbetracht der jetzigen Regelung davon zu sprechen, die gesetzliche Lage vermeide „eine unzumutbare Beeinträchtigung der Lebensführung“. Zu diesem Schluss kann man wohl nur kommen, wenn man Menschen mit Behinderungen nicht als normalen Verbraucher in Betracht zieht. Dass auch Menschen mit Behinderungen Bedarfe und Wünsche haben, die über dem des absoluten Existenzminimums hinausgehen, sollte im Jahr 2014 längst in den Köpfen der zuständigen Entscheidungsträgern angekommen sein.

Umso verwunderlicher ist es daher, wieso die Bundesregierung der Meinung ist, dass Menschen mit Behinderungen nur ein Recht auf Reparaturen und Ersatzbeschaffungen bei „behinderungsspezifischen Bedarfen“ haben sollten. Die Bundesregierung ist also offiziell der Meinung, das behinderte Menschen nur ein Anrecht auf lebensnotwendige und „behindertenspezifische“ Bedarfe, wer auch immer das definiert, haben und das auch noch unabhängig von der eigenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Diese Ansicht widerspricht fundamental der UN-Behindertenrechtskonvention:

“Artikel 28 Abs. 1: Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung.”

Das Gewähren von lebensnotwendigen Hilfen mit Verknüpfung an die Bedingung, den eigenen Lebensstandard nur auf den fundamentalsten Teil, sowie dem undefinierten behindertenspezifischen Bedarf zu beschränken, steht im Widerspruch mit dem Recht auf „stetige Verbesserung der Lebensbedingungen“, die eben in der Konsequenz auch oberhalb der minimalen Lebensstandards liegen können. Zu beachten ist, dass dies ein Recht ist, dass von den Betroffenen natürlich selbst erreicht werden muss. Dabei dürfen sie aber nicht aufgrund von Behinderung diskriminiert werden, wie es zur Zeit der Fall ist!

Das die Bundesregierung damit zugibt, dass sie Menschen mit Behinderungen nicht mehr als das „menschenwürdige Existenzminimum“ zugesteht zeigt, dass sie sich geistig noch nicht von der Behindertenpolitik von vor mehreren Jahrzehnten entfernt hat.

Ebenso bemerkenswert ist es, wie die Bundesregierung Behinderungen als „Notlage“ einstuft.

Eine Behinderung ist keine dauerhafte Notlage. Sie wird erst durch die aktuelle Armutsfalle „Hilfe durch den Staat“ zu einer solchen. Auch ist es nun einmal für den Betroffenen selber unmöglich sich aus seiner Notlage „Behinderung“ zu befreien. Davon zu sprechen, dass die Hilfe des Staates nachrangig zur Anstrengung des Leistungssuchenden sein sollte ist grotesk.
Behinderten Menschen zu sagen, man helfe ihnen erst, wenn sie versuchten, nicht mehr behindert zu sein, ist lächerlich.

Besonders dreist ist auch die Antwort auf die Frage, ob die Bundesregierung der Meinung ist, die Einkommens- und Vermögensanrechnung bei (Ehe-)Partnern senke die Wahrscheinlichkeit der Partnerfindung oder Familiengründung. Die Antwort:

„Bei einer Partnerschaft spielen in unserer Gesellschaft primär persönliche Aspekte eine Rolle.“

Ich bin geneigt, auf diese plumpe Antwort ebenso polemisch zurückzufragen: Warum gibt es dann im deutschen (Steuer-)Recht eine hohe Anzahl an finanziellen Anreize für die Eheschließung? Ebenfalls frage ich mich, ob man an die Möglichkeit einer Familiengründung nicht denken wollte oder schlicht vergessen hat. Beides wäre ein Ausdruck des fehlenden Verständnisses für das heutige Selbstbild von Menschen mit Behinderungen. Das sich der Mensch, der Hilfen vom Staat aufgrund seiner individuellen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen erhält, an den Kosten beteiligen soll ist nachvollziehbar. Dass aber das Sozialleben dramatisch durch die aktuelle Regelung behindert wird, zeigt sich in den Versuchen von Betroffenen, diese zu umgehen. Befindet man sich in einer Partnerschaft, so wird nur dann der Lebenspartner mit einbezogen, wenn er seinen Wohnsitz mit dem des Partners teilt. Die vermeintliche Lösung für viele Paare mit einem behinderten Menschen ist daher die Aufrechterhaltung von mindestens zwei Wohnsitzen. Alleine aus diesem Grund stellen sich finanzielle Mehrbelastungen gegenüber Paaren ohne behinderten Menschen.

Es ist Realitätsverweigerung, wenn die Bundesregierung annimmt, dass es die Wahrscheinlichkeit für einen Menschen mit Behinderung nicht senkt, wenn er dem potenziellen Partner offenbaren muss, dass jener beim Eingehen der Partnerschaft automatisch zum Sozialhilfeempfänger wird. Selbstverständlich senkt es auch die Wahrscheinlichkeit eine Familie zu gründen, wenn die beide Elternteile zu Sozialhilfeempfängern werden.

Jeder Mensch mit Behinderung ist, sofern er die Behinderung seit der Geburt hat, ein geborener Sozialhilfeempfänger – vom ersten bis zum letzten Atemzug. Alleine diese Tatsache müsste schon ausreichen um den Gesetzgeber zu einer Änderung zu veranlassen und eine Diskriminierung durch die aktuelle Gesetzeslage zu bejahen. Das zeitgleich aber eine Art Sippenschaft erzeugt wird, ist unhaltbar. Es ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen selbst, sondern auch für die Partner, denen der Staat damit zum Ausdruck bringt , wie sehr er es schätzt (oder eben nicht), dass diese Menschen Verantwortung übernehmen und mit den Staat entlasten.

Nun haben sich vor allem die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU zu beweisen, ob sie „ihre“ Ministerien kritisieren oder ob Sie die Versprechungen der letzten Monaten und die bis heute konstruktiven Gespräche als Täuschung der Menschen mit Behinderungen missbraucht haben.

Ich jedenfalls, werde weiterhin genau hinsehen. Aber jetzt, noch genauer!

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