Teilhabegesetz

Petition für ein gutes #Teilhabegesetz

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Worum geht’s?

Obwohl es unglaublich klingt müssen Menschen mit Behinderungen in Deutschland noch immer um grundlegenste Rechte und ihre Ansprüche auf lebensnotwendige Hilfen kämpfen. Seit 2008 gilt auch hierzulande die UN-Behindertenrechtskonvention und konkretisiert die Menschenrechte für diese Gruppe – geändert hat sich aber noch nichts.

Die Bundesregierung hat versprochen, bis zum Ende dieser Legislaturperiode ein sogenanntes Bundesteilhabegesetz zu verabschieden. Wir fordern es ein!

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Welche Probleme gibt’s denn?

  • Behinderte dürfen kein Geld sparen.
    Kein Witz, Menschen mit Behinderungen, die auf Hilfe zum schlichten (über)leben angewiesen sind, dürfen kein Vermögen von mehr als den doppelten Hartz IV-Satz besitzen. Das sind gerade einmal 2.600 Euro. Darüberhinaus müssen zu allen „normalen“ Steuern noch zusätzlich bis zu 40% ihres Einkommens abgeführt werden.
    Das bedeutet, sie können keine Altervorsorge anlegen, nicht für ein Haus oder Auto sparen, nicht erben – kurz: keine Existenz aufbauen.
    Das besonders schlimme, auch Lebenspartner fallen unter diese Regelung. Eine Familiengründung wird so quasi unmöglich.
  • Elternassistenz und Mobilitäshilfen klar regeln
    Eltern von behinderten Kindern brauchen Entlastung! Schon jetzt wird das Modell der Elternassistenz praktiziert. Bis heute ist diese aber nicht gesetzlich verankert – ein Anspruch besteht nicht. Eltern sind daher der Willkür der Behörden ausgesetzt.
    Auch viele weitere Hilfen sind noch immer nicht klar geregelt. Das betrifft sowohl bestimmte Formen von Mobilitäshilfen wie auch die persönliche Assistenz für behinderte Menschen selbst.
  • Unabhängige Beratung
    Es gibt derzeit kaum Möglichkeiten einer unabhängigen Beratung. Betroffene werden fast ausschließlich von den sogenannten Kostenträgern, also den Behörden beraten, die später auch die Hilfen bezahlen müssen. So werden viele behinderte Menschen erst gar nicht auf Hilfen aufmerksam gemacht oder schlicht falsch informiert.
  • Behindertsein ist teuer
    Viele zusätzliche Kosten die mit einer Behinderung einhergehen werden von niemandem übernommen. Das fängt bei spezieller Kleidung für Rollstuhlfahrer an, geht über einfache Alltagshilfen bis hin zu zusätzlichen Kosten für die Begleitperson bei Reisen und Unterkünften. Für einen bestimmten Teil von behinderten Menschen gibt es heute schon eine Lösung dafür: Das Blindengeld. Dieses muss auch für andere Typen von Behinderungen geöffnet werden und so zu einem Teilhabegeld ausgebaut werden.
  • Vieles, vieles mehr
    Daneben gibt es unzählige rechtliche und bürokratische Hürden und „Fehler im System“ die es zu lösen gilt. So können Betroffene, die in einer Behindertenwerkstatt tätig sind, nicht in diese zurückkehren, wenn sie es einmal auf dem normalen Arbeitsmarkt versucht haben. Das ist nur ein Beispiel dafür, wie falsche Regelungen Menschen mit Behinderungen an echte Teilhabe hindern und dabei dem Staat unnötig Geld kosten.
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Was kann man dagegen tun?

Das Forum der behinderten Juristinnen und Juristen hat bereits einen kompletten Gesetzesentwurf bereitgestellt, indem die meisten Probleme gelöst werden. Darüberhinaus wurden bereits die Kosten größtenteils vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelt. Der überwiegende Teil der Reformpunkte ist kostenneutral oder für bundespolitische Verhältnisse günstig umzusetzen.

Jetzt liegt es an der Bundesregierung, allen voran an Sozialministerin Andrea Nahles und am Finanzminister Wolfgang Schäuble Taten folgen zu lassen. Da auch die Länder und Kommunen der Gesetzesänderung zustimmen müssen, sind auch diese in die Verantwortung zu nehmen.

Wie sieht der Zeitplan aus?

Im Herbst 2015 wird ein erster Referentenentwurf aus dem Sozialministerium erwartet. Dann beginnt die heiße Phase. Es muss überprüft werden, inwiefern die Forderungen berücksichtigt wurden und ob sich in der Praxis wirklich etwas verändern würde.
Danach geht der Gesetzesentwurf in den Bundestag zur parlamentarischen Beratung. Diese sollte bis Mitte 2016 abgeschlossen sein. Das Gesetz wird dann verabschiedet und soll zum 01.01.2017 in Kraft treten.

Bis dahin müssen wir die Entscheidungsträger davon überzeugen, dass die Menschenrechte für behinderte Menschen in Deutschland bestmöglich umzusetzen sind.

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