Die heutige Veranstaltung der SPD Bundestagsfraktion zum anstehenden Bundesteilhabegesetz hat mich wieder einmal nachdenklich gestimmt. Natürlich überraschen mich die Inhalte des Entwurfes, nun Wochen nach der Veröffentlichung, nicht mehr – auch die Argumentation einiger „Fachverbände“ und Verantwortlicher nicht. Das ist einerseits politische Folklore, andererseits koalitionärer Zwang.
Viel mehr verwundern mich, gerade auch als Genosse, zwei Umstände:

Viel Aufregung hätte man sich sparen können, hätte man die Ängste und das Selbstverständnis Betroffener berücksichtigt. Die Geschichte der Betroffenenverbände ist ein Akt der Notwehr. Jahrzehntelang musste für Rechte gekämpft werden. Dabei ist der martialische Begriff Kampf im wahrsten Sinne des Wortes zu verstehen. Nur auf Grund von unnachgiebigem Druck wurden für einen modernen Verfassungsstaat selbstverständlichste Normen, wie das Benachteiligungsverbot im Artikel 3 des Grundgesetzes (erst 1994), umgesetzt. Immer wieder geht die Initiative dabei von den Betroffenen aus. Dazu paart sich ein in regelmäßigen Abständen stattfindender Prozess der, unter dem Vorbehalt der Finanzierungsmöglichkeit von „sozialen Leistungen“, versuchten Leistungskürzungen – also einer Beschneidung von, im geschichtlichen Kontext betrachtet, gerade eben erst erkämpften Selbstbestimmung und -befähigung.
Daraus ist ein tief verwurzeltes Misstrauen gegenüber den Kostenträgern erwachsen, welches sich immer stärker auf die politische und vor allem parlamentarische Vertretung abfärbt, die Verständnis für eben diese Kostenträger zu zeigen vermag oder in dieselbe Rhetorik wie jüngst mit dem Begriff der „Kostendynamik“ verfällt.

Mit Blick auf diese von beiden Seiten praktizierte Distanz verwundert es nicht, dass einerseits Politik überrascht von der Stärke des jetzigen Protestes, andererseits zunächst der Blick der Betroffenen auf die möglichen Risiken und Verschärfungen fällt.
Es ist geradezu auffällig, mit wie wenig Fingerspitzengefühl der jetzige Entwurf veröffentlicht wurde. War denn nicht schon klar, dass Formulierungen wie ein Zwangspoolen oder der Eingrenzung der Anspruchsberechtigten durch die 5 von 9 – Regelung jedem langjährigen Selbstvertreter die Angst vor dem Zurückfallen in alte Mechanismen ins Gesicht treiben würde, unabhängig von der tatsächlichen, zukünftigen Anwendungsrealität? Hohn stellt auch die Formulierung der Forderungen als „Wünsche“ dar. Hilfen, die schlicht zum (über-)leben notwendig sind, bilden eben eine Notwendigkeit und Grundlage jeglicher individualistisch-liberalen Lebensweise unserer Gesellschaft dar und keinesfalls erwünschte Geschenke einer Lobby.

Der zweite fragliche Punkt ist, weshalb man aus politisch-strategischer Sicht nicht klare Kante zeigt. Im Hintergrund wissen alle, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für den Umfang der umzusetzenden Änderungen in Folge der UN-BRK nicht ausreichend sind. Dabei ist das weniger ein Problem des nicht Vorhandenseins von finanziellen Mitteln, sondern vielmehr ein Unwille des Koalitionspartners diese für das vermeintliche Nischenthema der Behindertenpolitik aufzuwenden. Die absichtlichen Hinderungen im politischen Abstimmungsprozess und Verhinderungstaktik aus der bayrischen Staatskanzlei seien dabei noch nicht einmal angesprochen. Wenn der Umstand im politischen Berlin aber ein offenes Geheimnis ist, warum ist man dann nicht ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl als kleinerer Koalitionspartner gewillt, relativ Gefahrlos auf diesen Umstand hinzuweisen? Wieso hat man nicht beispielsweise ein Bundesteilhabegesetz-Mini für diese Legislaturperiode vorgelegt, mit dem Verweis, dass unter den aktuellen Umständen und vor allem dem jetzigen Koalitionspartner nicht mehr möglich ist und die Schuld zwar in Teilen, aber nicht in erster Linie im BMAS sondern vielmehr im BMF zu suchen sei?

Am Ende kommt es aber auch darauf an, eine Strategie zu entwickeln um jene Fehler in Zukunft zu verhindern und andererseits jetzt ein Gesetzesvorhaben zu retten bzw. so abzuwenden, dass eine zeitnahe, für alle Seiten zu gebrauchende Lösung in Aussicht gestellt werden kann – ein verlässlicher Prozess, der eine langfristige Arbeit, kritisch im Sachverhalt, aber einig in der Zielsetzung, versichert.

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